Markisentücher aus
Acrylgewebe der führenden Herstellerfirmen sind
Hochleistungsprodukte mit hoher Licht- und Farbbeständigkeit
sowie einer fäulnishemmenden, wasser- und schmutzabweisenden
Ausrüstung. Sie geben den Hausbewohnern viele Jahre sicheren
und angenehmen Sonnenschutz.
Unabhänig vom hohen
Stand der Technik bei der Herstellung und bei der Verarbeitung
von Markisentüchern gibt es bei der Behandlung der Gewebe
Erscheinungen, die unvermeidlich sind. Im Sinne einer
Verbraucherinformation sei auf die folgenden Eigenschaften ausdrücklich
hingewiesen:
1. Knickfalten
Sie entstehen bei der Konfektion und beim Falten der
Markisentücher. Dabei kann es , speziell bei hellen Farben, im
Knick zu Oberflächeneffekten kommen, die im Gegenlicht dunkler
wirken. Sie mindern in keiner Weise den Wert und die
Gebrauchstauglichkeit der Markisen.
2.
Weissbruch ( Kreideeffekt )
Es handelt sich um helle Streifen, die bei der Verarbeitung
entstehen und die sich auch bei grösster Sorgfalt nicht immer völlig
vermeiden lassen. Er ist zu tolerieren und gibt keinen Grund für
Reklamation.
3. Welligkeit
Sie entsteht im Saum-, Naht- und Bahnenbereich durch
Mehrfachlagen des Gewebes und durch unterschiedliche Wickelstärken
auf der Tuchwelle. Dadurch verursachte Stoffspannungen können
Welligkeiten ( z.B. Waffel- oder Fischgratmuster )
4.
Regenbeständigkeit
Acryl-Sonnenschutzmarkisenstoffe sind wasserabweisend imprägniert
und halten auch einem leichten, kurzen Regen stand. Es ist aber
darauf zu achten, dass die Markise genügend Neigung hat ( mind.
15 Grad ), damit das Regenwasser ablaufen kann. bei stärkerem
oder längerem Regen müssen die Markisen zwecks Vermeidung von
Schäden eingefahren werden. Nass eingerollte Markisen sind zum
Trocknen baldmöglichst wieder auszufahren.
5.
Regendichtheit
Sie erfordert den Einsatz von speziell beschichteten
Acryl-Geweben.
Grundsätzlich
treten all diese Effekte in unterschiedlichen Stärken bei fast
allen Markisentüchern auf. Sie mindern aber in keiner Weise die
Qualität der Tücher und berechtigen keinesfalls zu
Garantieansprüchen.